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Gründung im Handwerk

Betrieb gegründet — was ist in den ersten 30 Tagen zu erledigen?

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text gibt den Gesetzesstand wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für deine konkrete Situation sind Steuerberater, Rechtsanwalt oder deine Handwerkskammer die richtige Adresse — gerade bei Rechtsform, Umwandlung und Steuern.

Am Anfang kommt alles gleichzeitig — und weil niemand die Reihenfolge vorgibt, bleibt oft etwas liegen. Diese Liste ordnet die Aufgaben so, dass du sie abarbeiten kannst. Wo das Gesetz eine Frist setzt, steht sie dabei. Die Reihenfolge selbst ist ein praktischer Vorschlag, keine Rechtspflicht.

Sofort — bevor der erste Auftrag läuft

Klären, ob dein Handwerk zulassungspflichtig ist§ 1 Abs. 1 HwO

Steht dein Gewerbe in Anlage A, ist der selbstständige Betrieb nur mit Eintragung in die Handwerksrolle gestattet. Steht es in Anlage B, brauchst du keine Eintragung — aber eine Anzeige bei der Kammer.

Handwerksrolle und die Wege ohne Meister
Rechtsform festlegen§§ 5, 5a, 13 GmbHG

Haftung, Kapital und Buchführungsaufwand hängen daran. Wer als GmbH oder UG starten will, braucht den Notartermin vor der Gewerbeanzeige.

Rechtsformen im Vergleich

Woche 1 — die Anmeldungen

Gewerbe anzeigen§ 14 Abs. 1 GewO

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. In der Praxis ist das dein Gewerbeamt.

Handwerkskammer§ 1 Abs. 1 HwO · § 18 Abs. 1 HwO

Zulassungspflichtiges Handwerk: Eintragung in die Handwerksrolle beantragen. Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe: Beginn unverzüglich der Handwerkskammer anzeigen, in deren Bezirk deine Niederlassung liegt.

Betrieb beim Finanzamt melden§ 138 Abs. 1 AO

Wer einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebstätte eröffnet, hat dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen; die Gemeinde unterrichtet unverzüglich das zuständige Finanzamt.

Innerhalb eines Monats — die Frist, die wirklich läuft

Mitteilung fristgerecht erstatten§ 138 Abs. 4 AO

Mitteilungen nach den Absätzen 1, 1a und 1b sind innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten. Das ist die konkreteste Frist der ganzen Liste — trag sie dir ein.

Steuerliche Erfassung: Kleinunternehmer ja oder nein§ 19 UStG

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entscheidest du faktisch über die Kleinunternehmerregelung. Achtung: Ein Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).

Kleinunternehmerregelung: Grenzen und Folgen

Bevor die erste Rechnung rausgeht

Stundensatz rechnen statt schätzen

Der häufigste teure Fehler am Anfang. Wer zu niedrig startet, arbeitet den Fehler jahrelang ab.

Stundensatz-Rechner mit Rechenweg
Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben§ 14 Abs. 4 UStG

Neun Pflichtangaben. Einmal sauber in die Vorlage gebaut, nie wieder ein Thema — und dein Kunde verliert nicht den Vorsteuerabzug.

Pflichtangaben nach § 14 UStG
Fristen im Blick behalten§ 14 Abs. 2 UStG

Bei Leistungen am Grundstück eines Privatkunden bist du zur Rechnungsstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet.

Nicht enthalten, weil je nach Fall verschieden: Berufsgenossenschaft, Betriebsnummer bei Mitarbeitern, Kranken- und Rentenversicherung, Betriebshaftpflicht und Bankkonto. Deine Handwerkskammer hat dafür eine auf dein Gewerk zugeschnittene Liste — frag danach.

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Checkliste zum Abhaken

Als PDF gegen deine E-Mail — wir schicken dir den Link nach kurzer Bestätigung. Der Text oben bleibt frei lesbar.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Meldung beim Finanzamt?

Nach § 138 Abs. 1 AO ist die Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte der Gemeinde mitzuteilen, die unverzüglich das zuständige Finanzamt unterrichtet. § 138 Abs. 4 AO setzt dafür die Frist: Mitteilungen nach den Absätzen 1, 1a und 1b sind innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten.

Muss ich zur Handwerkskammer, wenn mein Gewerbe zulassungsfrei ist?

Melden ja, eintragen nein. § 18 Abs. 1 HwO verlangt, dass Beginn und Ende des selbstständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes unverzüglich der Handwerkskammer angezeigt werden, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt. Bei juristischen Personen sind zusätzlich die Namen der gesetzlichen Vertreter anzuzeigen, bei Personengesellschaften die der vertretungsberechtigten Gesellschafter.

In welcher Reihenfolge melde ich mich an?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge gibt es nicht — die hier gewählte Abfolge ist ein praktischer Vorschlag, keine Rechtspflicht. Sinnvoll ist, zuerst die handwerksrechtliche Frage zu klären (darfst du das Gewerbe überhaupt selbstständig führen?), dann die Rechtsform zu entscheiden und erst danach Gewerbe und Kammer anzumelden. Gründest du eine GmbH oder UG, steht der Notartermin am Anfang.

Fundstellen · Stand: 2026-08-18

Gesetze ändern sich. Prüfe bei wichtigen Entscheidungen den aktuellen Wortlaut oder frag deine Kammer.

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Machst du gerade den Meister? Im Lernbereich Meisterprüfung Teil III liegt kostenloses Material zu Werkvertrag, Abnahme, Abschlägen und Verzug.