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KI-Transparenz

Angaben nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) · Stand: August 2026

Kurz gesagt: handwerkstool setzt KI als Assistenz ein. Sie schlägt vor, sie entscheidet nicht. Nichts verlässt den Betrieb, ohne dass ein Mensch es gelesen und freigegeben hat.

Wo KI im Tool arbeitet

Diese Bereiche nutzen KI. Überall dort ist sie in der Oberfläche als solche gekennzeichnet:

Angebote & Aufträge
Aus Diktat, Text oder Foto werden Titel, Beschreibung, Positionen, Termin und beteiligte Mitarbeiter vorgeschlagen.
Gespräch mitschneiden
Eine Aufnahme des Kundengesprächs wird transkribiert und zu einem Angebots- oder Auftragsentwurf verdichtet, inklusive offener Rückfragen.
Posteingang
Zu eingehenden Nachrichten werden Antwortvorschläge erzeugt. Versendet wird nur, was der Betrieb selbst auswählt und abschickt.
Mahnwesen
Mahnschreiben nach §286 BGB werden als Entwurf formuliert; Beträge und Fristen rechnet das Tool, nicht die KI.
Bedenkenanmeldung
Entwurf einer Bedenkenanmeldung nach VOB/B §4 Abs. 3 aus der geschilderten Situation.
Belege & Aufmaß
Texterkennung auf Fotos: Beträge, Maße und Positionen werden ausgelesen und zur Prüfung vorgelegt.
Spracherkennung
Sprachaufnahmen werden zu Text — die Grundlage aller Diktierfunktionen.

Der Mensch entscheidet — immer

Jede KI-Ausgabe ist ein Entwurf. Angebote, Rechnungen, Mahnungen, Bedenkenanmeldungen und Nachrichten werden erst versendet, wenn der Betrieb sie geprüft und den Versand ausgelöst hat. Es gibt keinen Modus, in dem das Tool selbstständig etwas an Kunden verschickt — auch der „Vollpilot" im Posteingang schlägt nur Antworten vor, abgeschickt wird von Hand.

Beträge, Fristen, Steuersätze und Verzugszinsen rechnet das Tool nach festen, geprüften Regeln — nicht die KI. Die KI formuliert den Text drumherum.

Was wir ausdrücklich nicht tun

  • Keine Emotionserkennung. Weder bei Mitarbeitern noch bei Kunden wird aus Stimme, Text oder Bild auf Gefühle geschlossen. (Am Arbeitsplatz ist das nach Art. 5 KI-VO ohnehin verboten.)
  • Keine biometrische Erkennung oder Kategorisierung von Personen.
  • Keine Bewertung von Mitarbeitern durch KI. Zeiterfassung, Lohnkosten und Nachkalkulation rechnen mit erfassten Zeiten und hinterlegten Sätzen; niemand wird von einer KI beurteilt, eingestuft oder ausgewählt.
  • Keine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO über Kunden oder Beschäftigte.
  • Kein Training mit euren Daten. Eure Inhalte werden nicht zum Trainieren von KI-Modellen verwendet.

Welche Modelle wir einsetzen

Für Sprach- und Texterkennung sowie für die Entwürfe nutzen wir Sprachmodelle spezialisierter Anbieter (derzeit OpenAI und Anthropic) über deren Programmierschnittstellen. Übertragen wird nur, was für die jeweilige Funktion nötig ist. Die Verarbeitung eurer Betriebsdaten und die eingesetzten Auftragsverarbeiter sind in der Datenschutzerklärung und im AVV beschrieben.

Was das für euren Betrieb bedeutet

Wer KI im eigenen Betrieb einsetzt, ist nach der KI-Verordnung Betreiber und hat eigene Pflichten. Zwei sind praktisch relevant:

  • KI-Kompetenz (Art. 4). Wer mit den Funktionen arbeitet, sollte wissen, was die KI kann und wo sie irrt. Deshalb steht an jeder KI-Funktion, dass es sich um einen Entwurf handelt.
  • Veröffentlichte Texte (Art. 50 Abs. 4). Wer KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht, muss das offenlegen. Angebote, Rechnungen und Mahnungen an einzelne Kunden fallen nicht darunter — sie gehen an einen bestimmten Empfänger, nicht an die Öffentlichkeit, und ihr übernehmt mit der Freigabe die inhaltliche Verantwortung.

Diese Seite beschreibt, wie handwerkstool arbeitet. Sie ist keine Rechtsberatung — bei Zweifeln für den eigenen Einsatz bitte rechtlich prüfen lassen.

Fragen dazu

Schreib uns an info@handwerkstool.de. Wenn dir an einer Stelle im Tool nicht klar ist, ob gerade KI im Spiel war, sag Bescheid — dann ist die Kennzeichnung dort nicht deutlich genug und wir bessern nach.