Angaben nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) · Stand: August 2026
Diese Bereiche nutzen KI. Überall dort ist sie in der Oberfläche als solche gekennzeichnet:
Jede KI-Ausgabe ist ein Entwurf. Angebote, Rechnungen, Mahnungen, Bedenkenanmeldungen und Nachrichten werden erst versendet, wenn der Betrieb sie geprüft und den Versand ausgelöst hat. Es gibt keinen Modus, in dem das Tool selbstständig etwas an Kunden verschickt — auch der „Vollpilot" im Posteingang schlägt nur Antworten vor, abgeschickt wird von Hand.
Beträge, Fristen, Steuersätze und Verzugszinsen rechnet das Tool nach festen, geprüften Regeln — nicht die KI. Die KI formuliert den Text drumherum.
Für Sprach- und Texterkennung sowie für die Entwürfe nutzen wir Sprachmodelle spezialisierter Anbieter (derzeit OpenAI und Anthropic) über deren Programmierschnittstellen. Übertragen wird nur, was für die jeweilige Funktion nötig ist. Die Verarbeitung eurer Betriebsdaten und die eingesetzten Auftragsverarbeiter sind in der Datenschutzerklärung und im AVV beschrieben.
Wer KI im eigenen Betrieb einsetzt, ist nach der KI-Verordnung Betreiber und hat eigene Pflichten. Zwei sind praktisch relevant:
Diese Seite beschreibt, wie handwerkstool arbeitet. Sie ist keine Rechtsberatung — bei Zweifeln für den eigenen Einsatz bitte rechtlich prüfen lassen.
Schreib uns an info@handwerkstool.de. Wenn dir an einer Stelle im Tool nicht klar ist, ob gerade KI im Spiel war, sag Bescheid — dann ist die Kennzeichnung dort nicht deutlich genug und wir bessern nach.