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Abschlagsrechnung-Rechner
Auftragswert und Abschläge in Prozent eintragen — du siehst jeden Abschlag mit Umsatzsteuer und was für die Schlussrechnung übrig bleibt.
| Rechnung | Netto | USt | Brutto |
|---|---|---|---|
| 1. Abschlag (30 %) | 6.000,00 € | 1.140,00 € | 7.140,00 € |
| 2. Abschlag (30 %) | 6.000,00 € | 1.140,00 € | 7.140,00 € |
| 3. Abschlag (30 %) | 6.000,00 € | 1.140,00 € | 7.140,00 € |
| Schlussrechnung (Rest) | 2.000,00 € | 380,00 € | 2.380,00 € |
So rechnet der Rechner
Jeder Abschlag ist ein Prozentsatz vom Netto-Auftragswert, darauf kommt die Umsatzsteuer. Die Schlussrechnung weist den ganzen Auftrag aus und zieht die gezahlten Abschläge mit ihrer Umsatzsteuer ab (§ 14 Abs. 5 UStG) — übrig bleibt der Rest.
Wann du Abschläge verlangen darfst (§ 632a BGB, § 16 VOB/B) und wie du sie formulierst, steht im Ratgeber Abschlagsrechnung im Handwerk.
Häufige Fragen
Wie viel Abschlag darf ich verlangen?
Nach § 632a BGB in Höhe des Werts der bereits erbrachten Leistung. Feste Abschläge (z. B. 30/30/30) solltest du vertraglich vereinbaren. Bei Verbraucherbauverträgen dürfen die Abschläge zusammen höchstens 90 % der Gesamtvergütung betragen, und bei der ersten Abschlagszahlung kann der Verbraucher eine Sicherheit von 5 % verlangen (§ 650m BGB).
Muss auf der Abschlagsrechnung Umsatzsteuer stehen?
Ja, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und nicht § 13b gilt: Die Steuer entsteht mit der Anzahlung. In der Schlussrechnung ziehst du gezahlte Abschläge samt Umsatzsteuer wieder ab.
Was steht auf der Schlussrechnung?
Die gesamte Leistung mit Gesamtpreis und Umsatzsteuer, darunter die gezahlten Abschläge mit ihren Netto- und Steuerbeträgen und der verbleibende Rest.
Alle Angaben ohne Gewähr — der Rechner liefert Orientierungswerte und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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