Dein gesetzlicher Anspruch
Nach § 632a BGB kannst du vom Kunden Abschlagszahlungen verlangen — in Höhe des Wertes der bereits erbrachten und vertragsgemäßen Leistung, inklusive des angelieferten Materials, wenn es dem Kunden übereignet oder sicherheitshalber hinterlegt ist. Du musst das nicht extra vereinbaren; eine klare Regelung im Angebot („Zahlungsplan") vermeidet aber jede Diskussion. Bei VOB-Verträgen regelt § 16 VOB/B die Abschläge ähnlich.
Sonderfall Verbraucher-Bauvertrag: Beim Bau eines ganzen Hauses (§ 650m BGB) sind Abschläge auf max. 90 % der Gesamtvergütung gedeckelt. Für normale Handwerksaufträge — Bad, Dach, Elektrik — gilt diese Grenze nicht, üblich und fair sind Abschläge nach Baufortschritt.
Der Praxis-Fahrplan
- Im Angebot ankündigen: z. B. „30 % bei Auftragserteilung / Materialbestellung, 40 % nach Rohinstallation, Rest nach Abnahme." Der Kunde weiß, was kommt — keine Überraschungen.
- Abschlag stellen, sobald Leistung dahintersteht: Eine Abschlagsrechnung ist eine echte Rechnung — mit fortlaufender Nummer, Leistungsbeschreibung und Umsatzsteuer.
- Zahlungseingang prüfen, bevor es weitergeht: Wer den zweiten Abschlag nicht zahlt, bekommt keinen dritten Bauabschnitt. Das ist dein stärkstes Druckmittel — nutze es, solange du noch auf der Baustelle bist.
- Schlussrechnung sauber aufstellen: Gesamtleistung auflisten, alle erhaltenen Abschläge einzeln abziehen, Restbetrag ausweisen. Fehler hier sind die häufigste Ursache für Zahlungsverzögerungen am Ende.
Typische Fehler
- Abschläge „auf Zuruf": Ohne Rechnung gezahlte Beträge stiften in der Schlussrechnung und beim Finanzamt Chaos.
- Zu spät gestellt: Der beste Zeitpunkt ist, während die Arbeit sichtbar voranschreitet — nicht drei Wochen nach dem Bauabschnitt.
- Abschläge in der Schlussrechnung vergessen: Doppelt gefordert = Vertrauen verspielt und Streit programmiert.
- Bei Zahlungsverzug einfach weiterarbeiten: Dann verlierst du dein wirksamstes Druckmittel.
Warum das deine Liquidität rettet
Bei einer 25.000-€-Badsanierung über sechs Wochen finanzierst du ohne Abschläge Material und Löhne komplett vor — das sind schnell 15.000 € gebundenes Geld. Mit einem 30/40/30-Zahlungsplan bleibt dein Konto im Plus, und das Ausfallrisiko schrumpft auf den letzten Abschlag statt auf die ganze Summe.
Abschlag, Teilrechnung, Schlussrechnung — der Unterschied
Die Begriffe werden oft vermischt. Abschlagsrechnung: Vorauszahlung auf eine noch nicht fertige Gesamtleistung nach § 632a BGB. Teilrechnung: Abrechnung eines bereits fertig abgeschlossenen, abgrenzbaren Bauabschnitts. Schlussrechnung: die finale Abrechnung der Gesamtleistung, in der alle vorher gezahlten Abschläge einzeln abgezogen werden. Umsatzsteuerlich behandelst du alle drei gleich — mit ausgewiesener USt (außer als Kleinunternehmer).
In handwerkstool eingebaut
Abschlagsrechnungen erstellst du direkt aus dem Auftrag — die Schlussrechnung zieht alle gestellten Abschläge automatisch ab, mit sauberer Nummerierung und GoBD-konformer Ablage. Offene Abschläge siehst du im Dashboard, und überfällige Rechnungen erkennt das Tool automatisch, damit du rechtzeitig mahnst (siehe Kunde zahlt nicht). So bleibt das Geld im Fluss, während du baust.
Häufige Fragen
Habe ich als Handwerker automatisch Anspruch auf Abschlagszahlungen?
Ja. Nach § 632a BGB kannst du Abschläge in Höhe des Wertes der bereits erbrachten, vertragsgemäßen Leistung verlangen — inklusive angeliefertem Material. Du musst das nicht extra vereinbaren, ein Zahlungsplan im Angebot vermeidet aber Diskussionen.
Muss ich auf die Abschlagsrechnung Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, eine Abschlagsrechnung ist eine echte Rechnung mit fortlaufender Nummer, Leistungsbeschreibung und ausgewiesener Umsatzsteuer — es sei denn, du bist Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Wie verrechne ich Abschläge in der Schlussrechnung?
Du listest die vollständige Gesamtleistung auf und ziehst dann jeden bereits gezahlten Abschlag einzeln (mit Datum) ab. Der ausgewiesene Restbetrag ist die noch offene Forderung. Doppelt fordern führt zu Streit — deshalb rechnet handwerkstool die Abschläge automatisch gegen.
Was ist der Unterschied zwischen Abschlags- und Teilrechnung?
Eine Abschlagsrechnung ist eine Vorauszahlung auf eine noch laufende Gesamtleistung; eine Teilrechnung rechnet einen bereits fertig abgeschlossenen, abgrenzbaren Bauabschnitt endgültig ab.