Die Grenzen seit 2025
Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz:
- im Vorjahr maximal 25.000 € betrug und
- im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet.
Achtung, neu seit 2025: Überschreitest du die 100.000 € im laufenden Jahr, fällst du ab genau diesem Umsatz aus der Regelung — nicht erst zum Jahreswechsel. Ab dann musst du Umsatzsteuer ausweisen. Umsatz im Blick behalten ist also Pflicht.
So sieht die Rechnung aus
Als Kleinunternehmer schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer — kein Steuersatz, kein USt-Betrag. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Rechnung, etwa: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Der teuerste Fehler: Weist du versehentlich doch Umsatzsteuer aus, schuldest du diese dem Finanzamt (§ 14c UStG) — obwohl du sie nie hättest erheben müssen. Deine Vorlagen müssen also sauber umgestellt sein, nicht nur „meistens".
Vorteile und Nachteile für Handwerker
| Dafür spricht | Dagegen spricht |
|---|---|
| Bei Privatkunden bist du ~19 % günstiger — oder behältst die Differenz als Marge | Kein Vorsteuerabzug: Maschinen, Material und Fahrzeug kosten dich brutto |
| Keine USt-Voranmeldungen, weniger Bürokratie | Bei Geschäftskunden kein Vorteil (die ziehen Vorsteuer ohnehin) |
| Ideal für Nebenerwerb und Gründungsphase | Signalisiert manchen Auftraggebern „kleiner Betrieb" |
Faustregel: Arbeitest du überwiegend für Privatkunden und hast wenig Materialeinsatz (z. B. Dienstleistungen), lohnt sich § 19 oft. Investierst du viel in Maschinen und Material oder arbeitest B2B, fährst du mit der Regelbesteuerung meist besser. Rechne das einmal mit deinem Steuerberater durch.
Wann du wechseln solltest — und wie
Reißt du die 25.000-€-Vorjahresgrenze oder überschreitest im laufenden Jahr die 100.000 €, geht es automatisch in die Regelbesteuerung. Aber auch freiwillig kann ein Wechsel sinnvoll sein — etwa vor einer großen Investition (Fahrzeug, Maschine), weil du dann die Vorsteuer ziehst. Der Verzicht auf § 19 bindet dich allerdings fünf Jahre, also gut überlegen. Den Wechsel erklärst du formlos gegenüber dem Finanzamt; die Umstellung deiner Rechnungsvorlagen muss dann sofort sitzen.
Häufige Stolperfallen
- Umsatz aus dem Blick verloren: Wer die 100.000 € im Jahr überschreitet, muss ab dem nächsten Umsatz USt ausweisen — verpasst du das, schuldest du sie trotzdem.
- USt trotzdem ausgewiesen: die § 14c-Falle — ausgewiesene Steuer schuldest du dem Finanzamt, auch wenn du sie nicht erheben musstest.
- Reverse-Charge & Auslandsleistungen: auch als Kleinunternehmer kann dich § 13b treffen. Im Zweifel Steuerberater fragen.
Passt gut dazu: unser Ratgeber zum Stundensatz kalkulieren (ohne Vorsteuerabzug rechnest du Material brutto in den Preis ein) und zur GoBD-konformen Aufbewahrung.
In handwerkstool: ein Schalter
Unter Einstellungen → Mein Betrieb aktivierst du die Kleinunternehmerregelung einmal — ab dann kommt jede Rechnung und jedes Angebot automatisch ohne Umsatzsteuer und mit dem korrekten § 19-Hinweis. Der § 14c-Fehler von oben kann dir damit schlicht nicht passieren.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung 2025?
Du darfst die Regelung nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Wird die 100.000-€-Grenze im Jahr gerissen, fällst du ab genau diesem Umsatz aus der Regelung — nicht erst zum Jahreswechsel.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf die Rechnung schreiben?
Nein. Du weist keinen Steuersatz und keinen USt-Betrag aus und ergänzt stattdessen einen Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Weist du versehentlich doch USt aus, schuldest du sie dem Finanzamt (§ 14c UStG).
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für Handwerker?
Sie lohnt sich vor allem bei überwiegend privaten Kunden und wenig Materialeinsatz. Wer viel in Maschinen und Material investiert oder B2B arbeitet, fährt mit der Regelbesteuerung wegen des Vorsteuerabzugs oft besser. Am besten einmal mit dem Steuerberater durchrechnen.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Der Verzicht lohnt sich z. B. vor großen Investitionen (Vorsteuerabzug), bindet dich aber fünf Jahre an die Regelbesteuerung.