Hochbau Software
Die Software für den Hochbau: vom Angebot bis zur Schlussrechnung
Rohbau, Anbau, Sanierung im Bestand — Hochbau heißt lange Aufträge, viele Beteiligte und Geld in Abschlägen. handwerkstool bringt Angebot, Auftrag, Nachträge, Zeiterfassung der Mannschaft und die Abrechnung nach VOB oder BGB in ein Programm, das im Bauwagen auf dem Handy läuft.
Du suchst eine Handwerkersoftware für den Hochbau, ein Bauhandwerk-Programm oder eine Software für kleine Bauunternehmen? handwerkstool bündelt Kalkulation, Angebot, Auftrag mit Terminen und Team, Nachträge mit Unterschrift, mobile Zeiterfassung und Abschlags- bis Schlussrechnung in einer Browser-Software — ohne Installation, ab dem ersten Tag nutzbar.
Angebot aus deiner Preisliste
Mauerwerk je m², Decke je m², Beton je m³: Deine Leistungen liegen mit Preis und Zeitansatz bereit. Anfrage einfügen oder einsprechen, die KI setzt die Positionen. Die Vorkalkulation zeigt Marge je Position, bevor das Angebot rausgeht.
Abschläge über Monate
Ein Rohbau läuft Monate, bezahlt wird nach Bautenstand. Abschlagsrechnungen aus dem Auftrag, Schlussrechnung mit automatischer Verrechnung. Und wenn das Geld wackelt: Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB (110 % der offenen Vergütung, mit Frist) direkt am Auftrag.
Nachträge nach §§ 650b/650c BGB
Änderungen sind im Hochbau die Regel. Nachtragsangebot mit Fotos vor Ort, Unterschrift des Bauherrn oder Architekten auf dem Handy, protokolliert. Kein Streit beim Schlussgespräch.
Mannschaft und Lohnkosten im Blick
Polier und Kolonne stempeln mobil, Stunden und Lohn laufen auf die Baustelle. Soll gegen Ist läuft während des Auftrags mit, die Nachkalkulation zeigt am Ende, was das Haus wirklich gekostet hat.
Häufige Fragen von Hochbau-Betrieben
Ist handwerkstool eine Bausoftware für kleine Bauunternehmen?
Für Betriebe bis etwa zwanzig Leute, ja: Angebot, Auftrag, Nachträge, Zeiterfassung, Abschlags- und Schlussrechnung. Was es nicht ist: ein Ausschreibungs- oder GAEB-Programm für Generalunternehmer.
Kann ich nach VOB abrechnen?
Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung mit Verrechnung bildet handwerkstool ab; einen vereinbarten Sicherheitseinbehalt ziehst du als eigene Minusposition ab. Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B, Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB und Nachträge gibt es am Auftrag; ob VOB/B oder BGB gilt, vereinbarst du im Vertrag — ein Ratgeber erklärt die Unterschiede
Wie halte ich Nachträge rechtssicher fest?
Nachtragsangebot direkt am Auftrag anlegen, Fotos anhängen, Unterschrift auf dem Handy mit Zeitstempel und Dokument-Hash. So ist bei der Schlussrechnung belegt, wer was wann beauftragt hat.
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