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E-Rechnung · ZUGFeRD

ZUGFeRD im Handwerk einfach erklärt

ZUGFeRD ist für die meisten Handwerksbetriebe der einfachste Weg zur E-Rechnung: Der Kunde bekommt eine ganz normale PDF — und seine Buchhaltung liest die Daten automatisch aus. Was dahintersteckt und worauf du achten musst.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Was ZUGFeRD ist

Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine PDF mit eingebauter XML-Datei. Der Mensch sieht die gewohnte Rechnung, die Software des Kunden liest die Daten aus der XML — Betrag, Steuer, Bankverbindung, Positionen. Technisch ist die PDF ein Archivformat (PDF/A-3), damit sie über die Aufbewahrungsfrist lesbar bleibt.

Welche ZUGFeRD-Rechnung als E-Rechnung zählt

ZUGFeRD gibt es in mehreren „Profilen“. Die Finanzverwaltung erkennt die kleinen Profile MINIMUM und BASIC WL nicht als E-Rechnung an — ihnen fehlen umsatzsteuerliche Pflichtangaben. Auf der sicheren Seite bist du mit dem Profil EN 16931 (früher „Comfort“)oder höher, weil es die europäische Norm vollständig abbildet.

Ab wannWas gilt für Rechnungen an Firmenkunden
seit 1.1.2025Alle Betriebe müssen E-Rechnungen empfangen können
ab 1.1.2027Ausstellen Pflicht bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz
ab 1.1.2028Ausstellen Pflicht für alle — außer Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €

Worauf du achten musst

  • PDF und XML müssen übereinstimmen. Wenn du eine Rechnung nachträglich änderst, muss beides neu erzeugt werden — von Hand an der PDF zu basteln geht nicht.
  • Pflichtangaben vollständig: Leistungsdatum, Steuernummer oder USt-IdNr., Steuersätze je Position, Bankverbindung.
  • Sonderfälle richtig abbilden: § 13b (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers), Abschlags- und Schlussrechnungen, Skonto — hier passieren die meisten Fehler.
  • Archivieren: Die E-Rechnung im Original aufbewahren (GoBD) — siehe Aufbewahrungspflichten.

ZUGFeRD oder XRechnung? An Firmenkunden: meist ZUGFeRD, weil jeder die PDF öffnen kann. An Behörden: meist XRechnung mit Leitweg-ID — XRechnung erstellen.

So macht es handwerkstool

handwerkstool erzeugt ZUGFeRD im Profil EN 16931 — auch für Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen und mit § 13b. Jede neue Version wird mit dem offiziellen Prüfwerkzeug gegen PDF/A-3 und die EN-16931-Regeln getestet, bevor sie live geht. Empfangene E-Rechnungen liest du im selben Programm ein.

Häufige Fragen

Ist jede PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine normale PDF ist rechtlich eine „sonstige Rechnung“. E-Rechnung ist nur ein strukturiertes Format nach EN 16931 — also XRechnung oder ZUGFeRD in einem geeigneten Profil (sicher ab EN 16931).

Kann mein Kunde eine ZUGFeRD-Rechnung öffnen?

Ja, mit jedem PDF-Programm. Die eingebetteten Daten nutzt seine Buchhaltungssoftware zusätzlich.

Muss ich ZUGFeRD auch an Privatkunden schicken?

Nein. Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen. An Privatkunden darfst du ZUGFeRD trotzdem schicken — für sie ist es eine ganz normale PDF.

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Aus dem Auftrag wird die Rechnung — als E-Rechnung, mit Mahnwesen und Archiv nach GoBD. Der Steuerberater bekommt alles fertig.

Keine Zahlungsdaten, keine automatische Verlängerung · monatlich kündbar · Daten in Frankfurt (DSGVO)

Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an Steuerberater oder Anwalt.

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