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Gründung im Handwerk

Einzelunternehmen, UG oder GmbH: Welche Rechtsform passt zum Handwerksbetrieb?

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text gibt den Gesetzesstand wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für deine konkrete Situation sind Steuerberater, Rechtsanwalt oder deine Handwerkskammer die richtige Adresse — gerade bei Rechtsform, Umwandlung und Steuern.

Die Rechtsform entscheidet vor allem über eine Frage: Wer haftet, wenn etwas schiefgeht? Alles andere — Kapital, Buchführung, Aufwand — hängt daran. Beim Einzelunternehmen trennt das Gesetz nicht zwischen Betrieb und Person. Bei GmbH und UG gibt es dagegen einen klaren Satz im Gesetz: „Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen" (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Diese Grenze ist der eigentliche Grund, warum Betriebe umstellen.

Der Preis dafür ist Kapital und Formalität. Eine GmbH braucht mindestens 25.000 Euro Stammkapital (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Vor der Anmeldung müssen davon je Geschäftsanteil ein Viertel und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Die UG ist der Einstieg mit weniger Kapital: Sie wird unterhalb der 25.000 Euro gegründet, muss dafür aber den Zusatz „(haftungsbeschränkt)" führen (§ 5a Abs. 1 GmbHG), das Kapital vollständig einzahlen — Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG) — und jedes Jahr ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage stellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Diese Rücklage ist kein Nachteil, sondern der Weg zum vollen Stammkapital.

Für die Handwerksrolle ist die Rechtsform übrigens zweitrangig: Eingetragen werden natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften gleichermaßen (§ 1 Abs. 1 HwO). Entscheidend ist, dass der Betriebsleiter die Voraussetzungen für das zu betreibende Handwerk erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO).

Die Rechtsformen im Vergleich

EinzelunternehmenUG (haftungsbeschränkt)GmbHGmbH & Co. KG
HaftungKeine gesetzliche Haftungsbeschränkung — anders als bei GmbH/UG gibt es keine Norm, die die Haftung auf ein Gesellschaftsvermögen begrenzt.Nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 13 Abs. 2 GmbHG).Nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 13 Abs. 2 GmbHG).Der Komplementär (die GmbH) haftet unbeschränkt, der Kommanditist bis zur Haftsumme — und gar nicht mehr, soweit die Einlage geleistet ist (§§ 161 Abs. 1, 171 Abs. 1 HGB).
MindestkapitalGesetzlich keines vorgeschrieben.Unterhalb von 25.000 € — daher der Zusatz „(haftungsbeschränkt)" (§ 5a Abs. 1 GmbHG).Mindestens 25.000 € Stammkapital (§ 5 Abs. 1 GmbHG).Für die GmbH als Komplementärin gelten die GmbH-Regeln (§ 5 Abs. 1 GmbHG).
Einzahlung vor AnmeldungEntfällt.Das Stammkapital muss in voller Höhe eingezahlt sein; Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).Je Geschäftsanteil ein Viertel, insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (§ 7 Abs. 2 GmbHG).Wie GmbH für den Komplementär-Anteil (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
GewinnverwendungFrei.Ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses muss in eine gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG).Keine solche Rücklagenpflicht.Auf Ebene der GmbH gelten die GmbH-Regeln.
GründungsformKein Gesellschaftsvertrag nötig.Gesellschaftsvertrag in notarieller Form (§ 2 Abs. 1 GmbHG); vereinfachtes Verfahren mit Musterprotokoll bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer (§ 2 Abs. 1a GmbHG).Wie UG: notarielle Form, vereinfachtes Verfahren möglich (§ 2 Abs. 1, 1a GmbHG). Beurkundung auch per Videokommunikation (§ 2 Abs. 3 GmbHG).Zwei Gründungen: die GmbH als Komplementärin und die KG selbst.
BuchführungEinnahmen-Überschuss-Rechnung ist möglich, solange die Grenzen nicht überschritten werden (§ 241a HGB, § 141 AO — siehe unten).Als Kapitalgesellschaft immer Bilanz (§ 13 Abs. 3 GmbHG i. V. m. den Vorschriften für Handelsgesellschaften).Wie UG: immer Bilanz.Als Handelsgesellschaft Bilanz.
HandwerksrolleEintragung nötig, wenn das Handwerk in Anlage A steht (§ 1 Abs. 1 HwO).Auch juristische Personen werden eingetragen; der Betriebsleiter muss die Voraussetzungen erfüllen (§§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 HwO).Wie UG (§§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 HwO).Personengesellschaften werden ebenfalls eingetragen (§ 1 Abs. 1 HwO).

Auf dem Handy seitlich scrollen. Steuerliche Folgen (Körperschaft- statt Einkommensteuer, Geschäftsführergehalt) sind bewusst nicht aufgeführt — das gehört in die Hand deines Steuerberaters.

Buchführung: die beiden Grenzen, die zählen

Als Einzelunternehmer willst du wissen, ab wann die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht mehr reicht. Zwei Vorschriften geben dieselben Zahlen vor. Handelsrechtlich sind Einzelkaufleute von der Buchführung befreit, solange sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und nicht mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen (§ 241a HGB). Bei einer Neugründung genügt es, wenn diese Werte am ersten Abschlussstichtag nicht überschritten werden.

Steuerlich gilt dieselbe Größenordnung: Nach § 141 Abs. 1 AO wird buchführungspflichtig, wer mehr als 800.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Wirtschaftsjahr erzielt. Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Pflicht beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 AO) — du wirst also nicht rückwirkend überrascht. Bei GmbH und UG stellt sich die Frage nicht: Sie gelten als Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG) und bilanzieren immer.

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Häufige Fragen

Wie viel Stammkapital brauche ich für eine GmbH?

Das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Zur Anmeldung müssen nicht sofort alle 25.000 Euro auf dem Konto sein: Nach § 7 Abs. 2 GmbHG muss auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals erreicht werden. Der Rest bleibt als Einlageverpflichtung bestehen.

Was unterscheidet die UG von der GmbH?

Die UG wird mit einem Stammkapital unter 25.000 Euro gegründet und muss deshalb „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder „UG (haftungsbeschränkt)" in der Firma führen (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Das Stammkapital muss vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Zusätzlich muss ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Die Haftungsbeschränkung selbst ist dieselbe wie bei der GmbH.

Ab wann muss ich Bücher führen statt einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Zwei Vorschriften greifen ineinander. Handelsrechtlich sind Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und nicht mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen (§ 241a HGB); bei Neugründung genügt der erste Abschlussstichtag. Steuerlich verpflichtet § 141 AO gewerbliche Unternehmer zur Buchführung, wenn der Umsatz mehr als 800.000 Euro im Kalenderjahr oder der Gewinn mehr als 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr beträgt. Diese Pflicht beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 AO).

Was kostet eine GmbH-Gründung?

Dazu nennen wir bewusst keine Zahl. Notar- und Registerkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und dem Geschäftswert des Einzelfalls; verlässlich ist nur eine Auskunft des Notars oder deiner Handwerkskammer. Fest steht nur, dass der Gesellschaftsvertrag notarieller Form bedarf (§ 2 Abs. 1 GmbHG) und dass das vereinfachte Verfahren mit Musterprotokoll bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer möglich ist (§ 2 Abs. 1a GmbHG).

Fundstellen · Stand: 2026-08-18

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