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Wissen für Handwerksbetriebe · 2027

Was ändert sich 2027 für Handwerksbetriebe?

Stand: 12.10.2026 · wird laufend aktualisiertMarkiert als Beschlossen, Geplant (Entwurf, kann sich ändern), Offen oder Gilt weiter.

2027 bringt für Handwerksbetriebe vor allem drei harte Termine: Die E-Rechnung wird für größere Betriebe zur Pflicht, die Sozialversicherungsprüfung läuft nur noch elektronisch, und der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro. Daneben laufen Gesetzesvorhaben, die noch nicht beschlossen sind. Diese Seite trennt sauber: Was gilt sicher, was ist geplant, was ist offen.

Übersicht: Was ändert sich 2027?

WasAb wannWen betrifft esWas tunStand
E-Rechnung ausstellen (B2B)1.1.2027 ab 800.000 € Umsatz 2026, 1.1.2028 für alleAlle Betriebe mit GeschäftskundenSoftware prüfen, Kundendaten (Leitweg-ID, E-Mail) pflegenBeschlossen
Elektronische ZeiterfassungNoch kein Datum, Entwurf vom 18.6.2026Betriebe ab 11 BeschäftigtenArbeitszeiten schon heute vollständig erfassenGeplant
Aufbewahrung 8 Jahre, VerfahrensdokumentationGilt seit 1.1.2025Alle BetriebeDigitales Archiv und kurze VerfahrensdokumentationBeschlossen
Mindestlohn 14,60 €, Minijob 633 €1.1.2027Alle ArbeitgeberLöhne und Minijob-Verträge anpassenBeschlossen
Handwerkerbonus sinkt auf 900 €Geplant ab 2027Betriebe mit PrivatkundenKunden 2026 noch auf den vollen Bonus hinweisenGeplant
Degressive Abschreibung 30 %Nur noch bis 31.12.2027Betriebe, die Maschinen oder Fahrzeuge kaufenAnschaffungen vor Jahresende prüfenBeschlossen
VOB/B, Gewährleistung, BauhandwerkersicherungUnverändertAlle Bau- und AusbaubetriebeBedenken schriftlich anmelden, Fristen im Blick haltenGilt weiter
DigitalisierungsförderungLänderprogramme, Bayern bis 31.12.2027Kleine und mittlere BetriebeLandesprogramm prüfen, BAFA-Beratung noch 2026 beantragenOffen
euBP und elektronische Entgeltunterlagen1.1.2027Alle ArbeitgeberLohnabrechnung auf elektronische Übermittlung umstellenBeschlossen
Beschlossen
E-Rechnung ausstellen (B2B)
Ab wann
1.1.2027 ab 800.000 € Umsatz 2026, 1.1.2028 für alle
Wen
Alle Betriebe mit Geschäftskunden
Was tun
Software prüfen, Kundendaten (Leitweg-ID, E-Mail) pflegen
Geplant
Elektronische Zeiterfassung
Ab wann
Noch kein Datum, Entwurf vom 18.6.2026
Wen
Betriebe ab 11 Beschäftigten
Was tun
Arbeitszeiten schon heute vollständig erfassen
Beschlossen
Aufbewahrung 8 Jahre, Verfahrensdokumentation
Ab wann
Gilt seit 1.1.2025
Wen
Alle Betriebe
Was tun
Digitales Archiv und kurze Verfahrensdokumentation
Beschlossen
Mindestlohn 14,60 €, Minijob 633 €
Ab wann
1.1.2027
Wen
Alle Arbeitgeber
Was tun
Löhne und Minijob-Verträge anpassen
Geplant
Handwerkerbonus sinkt auf 900 €
Ab wann
Geplant ab 2027
Wen
Betriebe mit Privatkunden
Was tun
Kunden 2026 noch auf den vollen Bonus hinweisen
Beschlossen
Degressive Abschreibung 30 %
Ab wann
Nur noch bis 31.12.2027
Wen
Betriebe, die Maschinen oder Fahrzeuge kaufen
Was tun
Anschaffungen vor Jahresende prüfen
Gilt weiter
VOB/B, Gewährleistung, Bauhandwerkersicherung
Ab wann
Unverändert
Wen
Alle Bau- und Ausbaubetriebe
Was tun
Bedenken schriftlich anmelden, Fristen im Blick halten
Offen
Digitalisierungsförderung
Ab wann
Länderprogramme, Bayern bis 31.12.2027
Wen
Kleine und mittlere Betriebe
Was tun
Landesprogramm prüfen, BAFA-Beratung noch 2026 beantragen
Beschlossen
euBP und elektronische Entgeltunterlagen
Ab wann
1.1.2027
Wen
Alle Arbeitgeber
Was tun
Lohnabrechnung auf elektronische Übermittlung umstellen

Fristen 2025 bis 2028

Fristen-Zeitleiste 2025 bis 2028Fristen-Zeitleiste 2025 bis 2028: 2025 E-Rechnung: Empfang Pflicht; 2025 Belege 8 Jahre aufbewahren; 2026 Mindestlohn 13,90 €; 2027 E-Rechnung: Versand ab 800.000 € Umsatz; 2027 Mindestlohn 14,60 €; 2027 euBP für alle Arbeitgeber; 2027 Degressive AfA läuft aus; 2028 E-Rechnung: Versand für alle2025E-Rechnung: EmpfangPflicht01.01.2025Belege 8 Jahreaufbewahren01.01.20252026Mindestlohn 13,90 €01.01.20262027E-Rechnung: Versand ab800.000 € Umsatz01.01.2027Mindestlohn 14,60 €01.01.2027euBP für alleArbeitgeber01.01.2027Degressive AfA läuft aus31.12.20272028E-Rechnung: Versand füralle01.01.2028
  1. 2025

    01.01.2025E-Rechnung: Empfang Pflicht
    01.01.2025Belege 8 Jahre aufbewahren
  2. 2026

    01.01.2026Mindestlohn 13,90 €
  3. 2027

    01.01.2027E-Rechnung: Versand ab 800.000 € Umsatz
    01.01.2027Mindestlohn 14,60 €
    01.01.2027euBP für alle Arbeitgeber
    31.12.2027Degressive AfA läuft aus
  4. 2028

    01.01.2028E-Rechnung: Versand für alle
Farben: beschlossen · geplant · offen
1 / 8Beschlossen

E-Rechnung: Versandpflicht kommt in zwei Stufen

Was gilt

Seit 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betriebe, die 2026 mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz hatten, ihre Rechnungen an Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt das für alle. Eine E-Rechnung ist eine XML-Datei nach der Norm EN 16931, in Deutschland als XRechnung (nur XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML). Eine einfache PDF ist keine E-Rechnung.

Wen betrifft es

Jeden Betrieb, der an andere Unternehmen, Hausverwaltungen oder Behörden abrechnet. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Rechnungen von Kleinunternehmern.

Was Sie jetzt tun sollten

Prüfen, ob Ihre Rechnungssoftware XRechnung und ZUGFeRD erzeugt. Bei Geschäftskunden die E-Mail-Adresse für Rechnungen abfragen, bei Behörden die Leitweg-ID. Wer 2026 über 800.000 Euro liegt, muss ab Januar umstellen, alle anderen haben bis Ende 2027 Zeit.

Mehr dazu

Was passiert, wenn Sie trotz Pflicht weiter PDF schicken? Die PDF gilt dann nicht als ordnungsgemäße Rechnung. Ihr Kunde darf daraus keine Vorsteuer ziehen und wird die Rechnung zurückweisen. Sie können das heilen, indem Sie eine E-Rechnung nachreichen. Ein Bußgeld allein für die falsche Form ist nicht vorgesehen, der Ärger mit dem Kunden reicht meist.

Die Grenze von 800.000 Euro bezieht sich auf den Gesamtumsatz des Vorjahres nach § 19 Abs. 2 UStG, nicht auf den Gewinn und nicht nur auf B2B-Umsätze. Genau 800.000 Euro gelten noch als „nicht mehr als“, die Pflicht greift erst darüber.

Öffentliche Auftraggeber des Bundes verlangen seit November 2020 die XRechnung über die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE). Dort ist die Leitweg-ID Pflicht, ohne sie wird die Rechnung automatisch abgewiesen. Länder und Kommunen regeln das unterschiedlich, viele nehmen auch ZUGFeRD. Fragen Sie beim Auftraggeber nach.

Für die Aufbewahrung reicht die XML-Datei. Eine zusätzliche PDF müssen Sie nur aufheben, wenn sie Angaben enthält, die im XML fehlen, etwa Buchungsvermerke. Bestehende EDI-Verfahren dürfen bis Ende 2027 weiterlaufen.

Quellen (6)
  1. § 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregelung)
  2. § 14 UStG (Begriff der E-Rechnung)
  3. § 33 UStDV (Kleinbetragsrechnung)
  4. § 34a UStDV (Rechnungen von Kleinunternehmern)
  5. BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
  6. BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (PDF)
2 / 8Geplant

Zeiterfassung: Pflicht gilt schon, die elektronische Form ist geplant

Was gilt

Sie müssen bereits heute die gesamte Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten erfassen: Beginn, Ende, Dauer. Das folgt aus dem Arbeitsschutzgesetz, bestätigt vom Bundesarbeitsgericht am 13. September 2022 (1 ABR 22/21). Die Form ist frei, auch ein Zettel ist zulässig. Ein neues Arbeitszeitgesetz soll die elektronische Erfassung vorschreiben. Es liegt seit dem 18. Juni 2026 als Referentenentwurf vor, ist aber nicht beschlossen.

Wen betrifft es

Alle Arbeitgeber. Nach dem Entwurf sollen Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten dauerhaft von der elektronischen Form befreit bleiben, aufzeichnen müssen sie trotzdem. Für kleinere und mittlere Betriebe sind gestaffelte Übergangsfristen von zwei bis fünf Jahren im Gespräch.

Was Sie jetzt tun sollten

Erfassen Sie schon jetzt alle Arbeitszeiten vollständig und bewahren Sie die Aufzeichnungen zwei Jahre auf. Wer heute eine App oder ein Terminal nutzt, hat die spätere Pflicht bereits erfüllt. Was passiert, wenn nicht? Bei einer Kontrolle oder im Streit um Überstunden fehlt Ihnen der Nachweis, und die Behörde kann Aufzeichnungen anordnen.

Mehr dazu

Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Beginn, Ende und Dauer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch festgehalten werden. Eine bestimmte Technik ist nicht vorgeschrieben, auch eine Tabelle oder eine App genügen. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sollen Abweichungen möglich sein. Vertrauensarbeitszeit bleibt erlaubt, der Arbeitgeber muss aber von Verstößen erfahren.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat den Entwurf scharf kritisiert. Ein Kabinettsbeschluss ist bis zum Stand dieser Seite nicht belegt. Ob und wann das Gesetz kommt, ist offen. Wir aktualisieren diese Stelle, sobald es einen Beschluss gibt.

Unabhängig davon gilt § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz: Arbeitszeit über acht Stunden am Tag ist aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.

Quellen (3)
  1. § 16 ArbZG (Aufzeichnungspflicht)
  2. BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21 (Hensche)
  3. ZDH zum Referentenentwurf (18.06.2026)
3 / 8Beschlossen

GoBD und Aufbewahrung: 8 Jahre für Belege, Verfahrensdokumentation bleibt

Was gilt

Rechnungen, Quittungen und andere Buchungsbelege müssen Sie acht Jahre aufbewahren, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Frist läuft ab Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist. Die Verkürzung von zehn auf acht Jahre gilt seit dem 1. Januar 2025 und auch für ältere Belege, deren Frist damals noch lief.

Wen betrifft es

Alle Betriebe, unabhängig von Größe und Rechtsform. Auch Einnahmen-Überschuss-Rechner.

Was Sie jetzt tun sollten

Belege digital und unveränderbar ablegen, bei E-Rechnungen reicht die XML-Datei. Eine kurze Verfahrensdokumentation schreiben: Wie kommen Belege herein, wer prüft sie, wo liegen sie, wer darf löschen. Was passiert, wenn nicht? Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt schätzen, wenn die Buchführung nicht nachvollziehbar ist.

Mehr dazu

Das Bundesfinanzministerium hat die GoBD am 14. Juli 2025 an die E-Rechnung angepasst. Kern: Der strukturierte Teil der E-Rechnung ist aufzubewahren und muss für die Finanzverwaltung maschinell auswertbar bleiben. Die Speicherung außerhalb eines zertifizierten Systems ist allein noch kein Verstoß, die Unveränderbarkeit muss aber gesichert sein.

Die Verfahrensdokumentation ist keine neue Pflicht, sie wird nur oft vergessen. Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2025 verweist in Randnummer 61 ausdrücklich darauf: Sie müssen beschreiben, wie E-Rechnungen empfangen, geprüft, verarbeitet und archiviert werden. Für einen kleinen Betrieb reichen dafür meist zwei Seiten.

Für 2027 ist in diesem Bereich keine weitere Änderung bekannt.

Quellen (3)
  1. § 147 Abs. 3 AO (Aufbewahrungsfristen)
  2. BMF: Änderung der GoBD vom 14.07.2025 (PDF)
  3. IHK Darmstadt: Archivierung von E-Rechnungen
4 / 8Beschlossen

Mindestlohn 2027: 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 Euro

Was gilt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro je Stunde. Damit steigt automatisch die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat. Im Elektrohandwerk gilt ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn von 15,49 Euro, im Dachdeckerhandwerk 17,10 Euro für Gelernte. Für das Bauhauptgewerbe gibt es keinen eigenen Mindestlohn mehr, dort gilt der gesetzliche Satz.

Wen betrifft es

Alle Arbeitgeber, auch bei Aushilfen, Minijobbern und Praktikanten nach den Regeln des Mindestlohngesetzes. Auszubildende sind ausgenommen.

Was Sie jetzt tun sollten

Lohnabrechnung ab Januar anpassen und Minijob-Verträge prüfen: Bei gleichem Lohn sinkt die erlaubte Stundenzahl. Was passiert, wenn nicht? Nachzahlung plus Sozialversicherungsbeiträge, bei Minijobs droht die Sozialversicherungspflicht rückwirkend, dazu Bußgelder nach dem Mindestlohngesetz.

Mehr dazu

Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 268 vom 7. November 2025). Die Mindestlohnkommission entscheidet bis zum 30. Juni 2027 über die Höhe ab 2028.

Branchenmindestlöhne 2027 laut BMAS-Übersicht: Elektrohandwerk 15,49 Euro (Tarifvertrag allgemeinverbindlich seit 30. Dezember 2024, Stufe 2028: 16,10 Euro), Dachdecker 17,10 Euro für Gelernte, Gerüstbau 14,90 Euro. In der Gebäudereinigung endet die aktuelle Verordnung am 31. Dezember 2026, ein Abschluss für 2027 lag beim Stand dieser Seite noch nicht vor. Bis dahin gilt dort der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze.

Die Minijob-Grenze berechnet sich aus Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet: 633 Euro. Die amtliche Bekanntmachung durch das BMAS stand beim Stand dieser Seite noch aus.

Quellen (4)
  1. Handwerkskammer Dresden: Mindestlöhne im Handwerk
  2. BMAS: Branchenmindestlöhne
  3. ZVEH: Tarifvertrag Elektrohandwerk allgemeinverbindlich
  4. Bauprofessor: Mindestlohn im Baugewerbe
5 / 8Geplant

Steuern 2027: Handwerkerbonus soll sinken, degressive Abschreibung läuft aus

Was gilt

Drei Dinge sind für Handwerksbetriebe relevant. Erstens: Der Handwerkerbonus für Privatkunden (§ 35a EStG) soll ab 2027 von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten sinken, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Das steht im Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, ist aber noch nicht beschlossen. Zweitens: Die degressive Abschreibung von 30 Prozent gilt nur für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2027. Drittens: Die Kleinunternehmergrenze bleibt bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Wen betrifft es

Betriebe mit Privatkunden (Bonus), Betriebe mit Investitionen in Maschinen, Werkzeuge oder Fahrzeuge (Abschreibung), kleine Betriebe (Kleinunternehmer).

Was Sie jetzt tun sollten

Privatkunden 2026 darauf hinweisen, dass der volle Bonus nur noch dieses Jahr sicher ist. Geplante Anschaffungen vor dem 31. Dezember 2027 prüfen. Was passiert, wenn nicht? Nichts Verbotenes, Sie verschenken nur Geld.

Mehr dazu

Handwerkerbonus: Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten (Drucksache 21/8235). Der Bundesrat muss zustimmen. Bis zum Inkrafttreten gelten 20 Prozent und 1.200 Euro. Haushaltsnahe Dienstleistungen (20 Prozent, 4.000 Euro) sollen unverändert bleiben. Im selben Entwurf soll die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent steigen.

Degressive Abschreibung: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, dürfen Sie bis zu 30 Prozent vom jeweiligen Restwert abschreiben, höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG). Für reine Elektrofahrzeuge gibt es im Jahr der Anschaffung 75 Prozent, ebenfalls nur bis Ende 2027 (§ 7 Abs. 2a EStG).

Eine Senkung der Körperschaftsteuer ist erst ab 2028 vorgesehen und betrifft nur GmbH und UG.

Quellen (5)
  1. § 35a EStG (geltende Fassung)
  2. § 7 EStG (degressive Abschreibung)
  3. § 19 UStG (Kleinunternehmer)
  4. Winheller: Handwerkerleistungen ab 2027
  5. IHK Suhl: Investitionsbooster
6 / 8Gilt weiter

VOB/B und BGB-Bauvertragsrecht: nichts Neues, aber oft vergessen

Was gilt

Für 2027 ist keine Änderung der VOB/B und des BGB-Bauvertragsrechts bekannt. Neu gefasst wurde 2026 nur die VOB/A, also die Vergaberegeln für öffentliche Aufträge. Das Gebäudetyp-E-Gesetz, das Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik erleichtern soll, ist angekündigt, aber nicht beschlossen.

Wen betrifft es

Alle Bau- und Ausbaubetriebe, besonders bei öffentlichen Aufträgen und größeren Privatprojekten.

Was Sie jetzt tun sollten

Drei Dinge, die jedes Jahr Geld kosten, wenn man sie vergisst: Bedenken gegen die Planung oder Vorleistungen schriftlich anmelden (§ 4 Abs. 3 VOB/B). Gewährleistungsfristen im Kalender führen: vier Jahre nach VOB/B, fünf Jahre nach BGB. Bei größeren Aufträgen Sicherheit nach § 650f BGB verlangen, das sind bis zu 110 Prozent der offenen Vergütung.

Mehr dazu

§ 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) ist unverändert: Der Unternehmer kann vom Besteller Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich Nebenforderungen verlangen, die mit 10 Prozent angesetzt werden. Das gilt auch nach der Abnahme. Verweigert der Besteller die Sicherheit, können Sie die Arbeit einstellen oder kündigen. Gegenüber Verbrauchern beim Bau eines Einfamilienhauses gilt die Regel nicht.

Gebäudetyp E: Der Entwurf der vorigen Bundesregierung ist mit dem Ende der Wahlperiode verfallen. Die jetzige Regierung hat im November 2025 Eckpunkte vorgelegt, das Justizministerium nannte den neuen Entwurf im Juli 2026 fertig. Im Bundestag war er beim Stand dieser Seite nicht angekommen. Für Handwerksbetriebe würde das Gesetz vor allem die Haftung bei vereinbarten Abweichungen vom Standard klären.

VOB/A 2026: Das Bundesbauministerium hat die Neufassung der Abschnitte 2 und 3 am 24. August 2026 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie setzt das Vergabebeschleunigungsgesetz um und betrifft Sie nur, wenn Sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.

Quellen (3)
  1. § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung)
  2. Bundestag DIP: Gebäudetyp-E-Gesetz (Vorgang 20. WP)
  3. BMWSB: Bekanntmachung VOB/A 2026 (PDF)
7 / 8Offen

Förderungen: go-digital ist weg, die Länder springen ein

Was gilt

Das Bundesprogramm go-digital ist ausgelaufen, einen Nachfolger gibt es ausdrücklich nicht. Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung endet mit der aktuellen Richtlinie am 31. Dezember 2026, eine Anschlussregelung ist offen. Länderprogramme laufen weiter: In Bayern gibt es den Digitalbonus bis Ende 2027 mit 50 Prozent Zuschuss, in Nordrhein-Westfalen projektbezogene Zuschüsse über „Mittelstand Innovativ & Digital“. Die Forschungszulage wurde 2026 ausgeweitet, spielt für die meisten Handwerksbetriebe aber keine Rolle.

Wen betrifft es

Kleine und mittlere Betriebe, die Software, Geräte oder Beratung für die Digitalisierung anschaffen.

Was Sie jetzt tun sollten

Das Programm Ihres Bundeslandes prüfen, bevor Sie bestellen, denn fast alle Programme fördern nur Vorhaben, die nach der Bewilligung beginnen. Eine BAFA-Beratung müssen Sie noch 2026 beantragen und bewilligt bekommen. Was passiert, wenn nicht? Kein Nachteil, nur verschenkter Zuschuss.

Mehr dazu

Digitalbonus Bayern: Standard bis 7.500 Euro, Plus bis 30.000 Euro, jeweils 50 Prozent, Laufzeit bis 31. Dezember 2027. Die Antragstellung öffnet monatlich und ist kontingentiert, ein ELSTER-Unternehmenskonto ist Voraussetzung.

BAFA-Beratungsförderung: Bemessungsgrundlage 3.500 Euro je Beratung, Zuschuss 50 Prozent im Westen und 80 Prozent in den neuen Ländern, Lüneburg und Trier. Maßgeblich ist der Antrag innerhalb der Richtlinie, nicht der Beratungsbeginn.

Forschungszulage: Seit 2026 Bemessungsgrundlage bis 12 Millionen Euro, 25 Prozent Zulage plus 10 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen (§ 3 Abs. 5 und § 4 Abs. 1 FZulG). Relevant nur, wenn Sie eigene Entwicklungsvorhaben betreiben.

Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk ist zum 30. Juni 2026 ausgelaufen. Beratung gibt es weiter über die Handwerkskammern.

Quellen (4)
  1. Digitalbonus Bayern (offizielle Seite)
  2. § 3 FZulG (Bemessungsgrundlage)
  3. § 4 FZulG (Höhe der Forschungszulage)
  4. Förderperspektive: BAFA-Beratungsförderung
8 / 8Beschlossen

Meldepflichten 2027: Betriebsprüfung und Entgeltunterlagen nur noch elektronisch

Was gilt

Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Arbeitgeber an der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung der Rentenversicherung (euBP) teilnehmen. Die Befreiung auf Antrag endet am 31. Dezember 2026. Gleichzeitig wird die elektronische Führung der Entgeltunterlagen Pflicht. Die Rechengrößen 2027 hat das Kabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 8.850 Euro, Krankenversicherung 6.375 Euro im Monat. Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen für 2027 war beim Stand dieser Seite noch offen.

Wen betrifft es

Alle Arbeitgeber, auch mit einem einzigen Minijobber.

Was Sie jetzt tun sollten

Mit Ihrem Steuerberater oder Lohnbüro klären, dass Entgeltabrechnung, Beitragsnachweise und Finanzbuchhaltung ab Januar vollständig digital vorliegen und per euBP übermittelt werden können. Papierordner reichen nicht mehr. Was passiert, wenn nicht? Die Prüfung wird aufwendiger, und die Rentenversicherung kann die Daten anfordern.

Mehr dazu

Rechtsgrundlage für das Ende der Befreiung ist § 126 SGB IV: Der Verzicht auf die elektronische Übermittlung ist nur für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Die Pflicht zur Übermittlung der Finanzbuchhaltungsdaten gilt bereits seit 2025. Die Rentenversicherung speichert die Daten nur bis zur nächsten Prüfung, Sie sollten sie selbst archivieren.

Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 braucht noch die Zustimmung des Bundesrats. Weitere Werte: Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft 10.900 Euro, Versicherungspflichtgrenze 7.012,50 Euro, Bezugsgröße 4.130 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung hängt von der laufenden Pflegereform ab.

Beim Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ändern sich zum 1. Januar 2027 Datensätze für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte. Ihr Lohnprogramm sollte das Update einspielen. Für die Betriebsnummer ist nichts Neues bekannt.

Quellen (4)
  1. § 126 SGB IV (Verzicht auf euBP bis 2026)
  2. Deutsche Rentenversicherung: euBP
  3. BMAS: Kabinett beschließt Rechengrößen 2027
  4. DRV summa summarum 3/2026 (PDF)

Weitere Termine 2027

Tierhaltungskennzeichnung · 1.1.2027

Beschlossen

Pflicht für frisches Schweinefleisch aus deutscher Haltung, betrifft Fleischereien mit Verkauf. Außer-Haus-Verpflegung ab 1. Juli 2027. Der Bundestag hat das Inkrafttreten im Januar 2026 auf diesen Termin verschoben, eine Novelle wird noch verhandelt.

Telematik-Anbindung für Gesundheitshandwerke · bis 1.10.2027

Offen

Hörakustiker, Orthopädietechniker und andere Gesundheitshandwerke müssen laut Zentralverband des Deutschen Handwerks bis dahin an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Diesen Termin haben wir nur aus einer Sekundärquelle, bitte bei Ihrer Innung prüfen.

Digitaler Batteriepass · 18.2.2027

Offen

Für bestimmte Industrie- und Fahrzeugbatterien schreibt die EU-Batterieverordnung einen digitalen Pass mit QR-Code vor. Betrifft Betriebe, die solche Batterien in Verkehr bringen. Termin aus Sekundärquelle.

Häufige Fragen

Muss ich ab 2027 E-Rechnungen schreiben?

Nur, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro lag und Sie an Geschäftskunden abrechnen. Alle anderen Betriebe müssen ab dem 1. Januar 2028 umstellen. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen schon seit 2025.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Privatkunden?

Nein. Rechnungen an Privatpersonen dürfen weiter als PDF oder auf Papier verschickt werden. Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen und gegenüber Behörden.

Was passiert, wenn ich 2027 weiter PDF-Rechnungen an Firmen schicke?

Sobald die Pflicht für Sie gilt, ist die PDF keine ordnungsgemäße Rechnung mehr. Ihr Kunde darf keine Vorsteuer daraus ziehen und wird eine E-Rechnung verlangen. Sie können das durch Nachreichen einer E-Rechnung heilen. Ein eigenes Bußgeld für die Form gibt es nicht.

Ich bin Kleinunternehmer. Muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen dauerhaft eine sonstige Rechnung ausstellen (§ 34a UStDV). Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen trotzdem, zum Beispiel von Ihrem Großhändler.

Ist die elektronische Zeiterfassung 2027 Pflicht?

Noch nicht. Es gibt einen Referentenentwurf vom Juni 2026, aber keinen Beschluss. Die Pflicht, alle Arbeitszeiten zu erfassen, gilt dagegen schon heute, die Form ist frei.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

14,60 Euro je Stunde ab dem 1. Januar 2027. Im Elektrohandwerk gelten 15,49 Euro, im Dachdeckerhandwerk 17,10 Euro für Gelernte. Die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro im Monat.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Rechnung entstanden ist. Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre.

Wird der Handwerkerbonus 2027 gekürzt?

Geplant ist eine Kürzung von 20 auf 15 Prozent und von 1.200 auf 900 Euro im Jahr. Das Gesetz war beim Stand dieser Seite im Bundestag, aber nicht beschlossen. Bis dahin gilt der volle Bonus.

Was ist die euBP und betrifft sie meinen Betrieb?

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Rentenversicherung. Ab 2027 müssen alle Arbeitgeber ihre Lohn- und Buchhaltungsdaten elektronisch übermitteln, eine Befreiung ist nicht mehr möglich. Sie betrifft jeden Betrieb mit Beschäftigten.

Welche Förderung gibt es 2027 für Digitalisierung im Handwerk?

Vom Bund keine allgemeine mehr, go-digital ist beendet. In Bayern läuft der Digitalbonus bis Ende 2027, in Nordrhein-Westfalen gibt es Zuschüsse über Mittelstand Innovativ & Digital. Andere Länder haben eigene Programme, fragen Sie Ihre Handwerkskammer.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze und Verordnungen ändern sich, Entwürfe können noch scheitern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Steuerberater, Anwalt oder Innung. Stand: 12.10.2026. Permalink: handwerkstool.de/wissen/handwerk-2027