Das musst du wissen
Die Zuschlagskalkulation ist im Handwerk das Standardverfahren, um aus den Kosten eines Auftrags einen Angebotspreis zu machen. Die Idee: Du erfasst die Kosten, die du einem Auftrag direkt zuordnen kannst — die Einzelkosten (Fertigungsmaterial und Fertigungslohn) — exakt. Alles, was der Betrieb sonst noch kostet und sich keinem Auftrag direkt zuordnen lässt — die Gemeinkosten (Miete, Fahrzeuge, Büro, Versicherungen, Lohnnebenkosten, Werkzeug …) — schlägst du mit Prozentsätzen auf diese Einzelkosten auf.
In der Prüfung zählt vor allem eins: Du musst das Kalkulationsschema sicher im Kopf haben und wissen, auf welchen Basiswert sich jeder Zuschlag bezieht. Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen dazu — Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger — findest du in Kosten- und Leistungsrechnung; wo das Thema im Prüfungsaufbau steckt, steht unter Handlungsfelder in Teil III.
Das Kalkulationsschema
| Schritt | Position | Basis des Zuschlags |
|---|---|---|
| Fertigungsmaterial (Materialeinzelkosten) | — | |
| + | Materialgemeinkosten (MGK) | Fertigungsmaterial |
| = | Materialkosten | |
| Fertigungslohn (Lohneinzelkosten) | — | |
| + | Lohngemeinkosten (LGK) | Fertigungslohn |
| = | Lohnkosten | |
| = | Herstellkosten (Material- + Lohnkosten) | |
| + | Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten (VwVtGK) | Herstellkosten |
| = | Selbstkosten | |
| + | Wagnis und Gewinn (W+G) | Selbstkosten |
| = | Nettoangebotspreis | |
| + | Umsatzsteuer 19 % | Nettoangebotspreis |
| = | Bruttoangebotspreis |
Wo stecken Verwaltung und Vertrieb? In Lehrbüchern und Prüfungen begegnen dir zwei Varianten. In der klassischen (hier gezeigten) Variante werden die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten als eigener Zuschlag auf die Herstellkosten gerechnet. In vielen Handwerksbetrieben sind sie dagegen schon in den Material- und Lohngemeinkostenzuschlägen enthalten — dann gilt Materialkosten + Lohnkosten = Selbstkosten, und der VwVtGK-Schritt entfällt. Lies die Aufgabe genau: Steht ein VwVtGK-Satz drin, rechnest du ihn auf die Herstellkosten. Steht keiner drin, sind diese Kosten in den anderen Zuschlägen versteckt.
Wagnis und Gewinn werden oft zusammen angegeben. Das Wagnis deckt das allgemeine Unternehmerrisiko (Ausfälle, Nacharbeit, Gewährleistung), der Gewinn ist die Vergütung für dein eingesetztes Kapital und deine unternehmerische Arbeit. Beides ist kalkulatorisch ein Zuschlag auf die Selbstkosten — nicht ein Abschlag vom Preis.
Woher kommen die Zuschlagssätze?
Die Prozentsätze sind keine Branchen-Schätzwerte, sondern stammen aus deinem eigenen Betrieb — aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB). Dort verteilst du die Gemeinkosten eines Zeitraums (meist des Vorjahres) auf die Kostenstellen Material, Fertigung sowie Verwaltung und Vertrieb. Dann setzt du sie ins Verhältnis zu ihrer Bezugsgröße:
Zuschlagssatz = Gemeinkosten der Kostenstelle ÷ Bezugsgröße (Einzelkosten bzw. Herstellkosten) × 100
BAB eines Sanitärbetriebs, Vorjahr:
Fertigungsmaterial 180.000 € · Materialgemeinkosten 27.000 €
Fertigungslöhne 240.000 € · Lohngemeinkosten 336.000 €
Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten 78.300 €
MGK-Zuschlag = 27.000 € ÷ 180.000 € × 100 = 15 %
LGK-Zuschlag = 336.000 € ÷ 240.000 € × 100 = 140 %
Herstellkosten = 180.000 € + 27.000 € + 240.000 € + 336.000 € = 783.000 €
VwVtGK-Zuschlag = 78.300 € ÷ 783.000 € × 100 = 10 %
Ein Lohngemeinkostenzuschlag von deutlich über 100 % ist im Handwerk normal: Auf jeden Euro Fertigungslohn kommen Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubs- und Krankheitstage, unproduktive Zeiten, Fahrzeuge, Werkzeug und Werkstatt.
Verrechnungslohn und Stundenverrechnungssatz
Weil der Lohngemeinkostenzuschlag immer am Fertigungslohn hängt, kannst du beides zu einem Verrechnungslohn pro Stunde zusammenfassen:
Verrechnungslohn = Fertigungslohn je Stunde × (1 + LGK-Zuschlag)
Fertigungslohn 24,00 €/h, LGK-Zuschlag 140 %
Verrechnungslohn = 24,00 € × 2,40 = 57,60 €/h
Willst du auch VwVtGK (10 %) sowie Wagnis und Gewinn (8 %) in einen Stundensatz packen:
Stundenverrechnungssatz netto = 57,60 € × 1,10 × 1,08 = 63,36 € × 1,08 = 68,43 €/h (gerundet)
Genau diesen Satz schreibst du später als Stundensatz ins Angebot. Wie du ihn für deinen eigenen Betrieb von Grund auf herleitest, zeigt Stundensatz berechnen; zum schnellen Durchrechnen gibt es den Stundensatz-Rechner.
Praxisbeispiel: Badsanierung komplett durchgerechnet
Ein Kunde möchte sein Bad sanieren lassen. Du kalkulierst mit den Sätzen aus dem BAB oben. Fertigungsmaterial (Fliesen, Sanitärobjekte, Rohre, Kleinmaterial) laut Aufstellung: 4.200 €. Geschätzter Arbeitsaufwand: 38 Stunden zu 24,00 € Fertigungslohn.
Fertigungsmaterial: 4.200,00 €
+ Materialgemeinkosten 15 % von 4.200,00 € = 630,00 €
= Materialkosten: 4.830,00 €
Fertigungslohn: 38 h × 24,00 € = 912,00 €
+ Lohngemeinkosten 140 % von 912,00 € = 1.276,80 €
= Lohnkosten: 2.188,80 € (Probe: 38 h × 57,60 € Verrechnungslohn = 2.188,80 €)
Herstellkosten: 4.830,00 € + 2.188,80 € = 7.018,80 €
+ Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten 10 % von 7.018,80 € = 701,88 €
= Selbstkosten: 7.720,68 €
+ Wagnis und Gewinn 8 % von 7.720,68 € = 617,65 € (617,6544 € gerundet)
= Nettoangebotspreis: 8.338,33 €
+ Umsatzsteuer 19 % von 8.338,33 € = 1.584,28 € (1.584,2827 € gerundet)
= Bruttoangebotspreis: 9.922,61 €
Gerundet wird bei jedem Zwischenergebnis auf volle Cent — so, wie es auch in einer echten Rechnung steht. Rechnest du ungerundet durch, kann am Ende ein Cent Abweichung entstehen; das ist in der Prüfung kein Fehler, solange dein Rechenweg nachvollziehbar ist.
Gegenüber Privatkunden nennst du im Angebot den Bruttopreis, also inklusive Umsatzsteuer. Gegenüber Geschäftskunden ist der Nettopreis mit ausgewiesener Umsatzsteuer üblich.
Rückwärtskalkulation: Was darf der Auftrag kosten?
Manchmal gibt der Markt den Preis vor — etwa weil der Kunde ein Vergleichsangebot hat oder ein Festbudget nennt. Dann rechnest du das Schema von unten nach oben: Du ziehst die Zuschläge wieder heraus, indem du durch (1 + Zuschlagssatz) teilst, und erhältst die Kosten, die der Auftrag höchstens verursachen darf.
Der Kunde nennt als Obergrenze 9.520,00 € brutto für das Bad.
Nettoangebotspreis = 9.520,00 € ÷ 1,19 = 8.000,00 €
Selbstkosten = 8.000,00 € ÷ 1,08 = 7.407,41 €
Zulässige Herstellkosten = 7.407,41 € ÷ 1,10 = 6.734,01 €
Kalkuliert hast du Herstellkosten von 7.018,80 €. Differenz: 7.018,80 € − 6.734,01 € = 284,79 €.
Bei vollem Zuschlag für Wagnis und Gewinn müsstest du die Herstellkosten um 284,79 € senken — z. B. über günstigeres Material oder weniger Stunden.
Achtung: Rückwärts wird geteilt, nicht abgezogen. 8 % von 8.000,00 € abziehen ergibt 7.360,00 € — falsch, denn die 8 % wurden auf die Selbstkosten aufgeschlagen, nicht auf den Nettopreis. Richtig ist 8.000,00 € ÷ 1,08 = 7.407,41 €.
Differenzkalkulation: Was bleibt als Gewinn?
Bei der Differenzkalkulation sind sowohl der Marktpreis als auch deine Selbstkosten bekannt. Gesucht ist, was für Wagnis und Gewinn übrig bleibt — du rechnest also von beiden Enden zur Mitte.
Marktpreis netto: 8.000,00 € (9.520,00 € brutto ÷ 1,19)
Deine Selbstkosten laut Vorwärtskalkulation: 7.720,68 €
Wagnis und Gewinn = 8.000,00 € − 7.720,68 € = 279,32 €
W+G-Satz = 279,32 € ÷ 7.720,68 € × 100 = 3,62 % (statt geplanter 8 %)
Jetzt entscheidest du unternehmerisch: Nimmst du den Auftrag mit 3,62 % an (etwa um eine Lücke im Auftragsbuch zu füllen), verhandelst du nach, oder lehnst du ab? Liegt der Marktpreis sogar unter den Selbstkosten, deckst du mit dem Auftrag nicht einmal deine Kosten.
Typische Fehler in der Prüfung
- Zuschlag vom falschen Basiswert: MGK nur auf das Fertigungsmaterial, LGK nur auf den Fertigungslohn, VwVtGK auf die Herstellkosten, Wagnis und Gewinn auf die Selbstkosten. Wer etwa den LGK-Zuschlag auf Material + Lohn rechnet, verfälscht den Preis massiv.
- Umsatzsteuer auf den Gewinn vergessen: Die Umsatzsteuer kommt ganz zum Schluss auf den kompletten Nettoangebotspreis — inklusive Wagnis und Gewinn. Wer sie vorher auf die Selbstkosten rechnet und den Gewinn danach addiert, lässt Steuer liegen.
- Prozent und Prozentpunkte verwechselt: Steigt der LGK-Zuschlag von 120 % auf 135 %, ist das ein Anstieg um 15 Prozentpunkte, aber um 12,5 Prozent (15 ÷ 120 × 100).
- Rückwärts abgezogen statt geteilt: siehe oben — Zuschläge werden in der Rückwärtskalkulation durch Division mit (1 + Satz) herausgerechnet.
- Variante nicht erkannt: Gibt die Aufgabe keinen VwVtGK-Satz an, gehört auch kein VwVtGK-Schritt ins Schema.
Im Betriebsalltag rechnet das später meist eine Kalkulationssoftware — in der Prüfung musst du es von Hand können.
Typische Prüfungsfragen
Das Fertigungsmaterial für einen Auftrag kostet 1.250 €, der Materialgemeinkostenzuschlag beträgt 12 %. Wie hoch sind die Materialkosten?
Lösung
MGK = 12 % von 1.250,00 € = 150,00 €. Materialkosten = 1.250,00 € + 150,00 € = 1.400,00 €. Der Zuschlag bezieht sich nur auf das Fertigungsmaterial.
Ein Geselle verdient 22,00 € Fertigungslohn pro Stunde, der Lohngemeinkostenzuschlag beträgt 160 %. Wie hoch ist der Verrechnungslohn?
Lösung
Verrechnungslohn = 22,00 € × (1 + 1,60) = 22,00 € × 2,60 = 57,20 €/h. Darin sind Fertigungslohn (22,00 €) und Lohngemeinkosten (35,20 €) zusammengefasst.
Laut BAB fielen in der Fertigung 45.000 € Gemeinkosten an, die Fertigungslöhne betrugen 30.000 €. Wie hoch ist der Lohngemeinkostenzuschlag?
Lösung
LGK-Zuschlag = 45.000 € ÷ 30.000 € × 100 = 150 %. Bezugsgröße sind die Fertigungslöhne (Lohneinzelkosten), nicht die gesamten Kosten.
Ein Kunde will höchstens 2.380 € brutto zahlen. Du kalkulierst mit 10 % Wagnis und Gewinn und 8 % VwVtGK. Wie hoch dürfen die Herstellkosten höchstens sein?
Lösung
Rückwärtskalkulation — jeweils durch (1 + Satz) teilen:
Netto = 2.380,00 € ÷ 1,19 = 2.000,00 €. Selbstkosten = 2.000,00 € ÷ 1,10 = 1.818,18 €. Herstellkosten = 1.818,18 € ÷ 1,08 = 1.683,50 €.
Ein Prüfling rechnet: Selbstkosten 10.000 € + 19 % USt = 11.900 €, dann + 10 % Gewinn auf die Selbstkosten = 12.900 €. Was ist falsch?
Lösung
Die Umsatzsteuer muss auf den gesamten Nettoangebotspreis inklusive Gewinn berechnet werden. Richtig: 10.000,00 € + 1.000,00 € = 11.000,00 € netto, + 19 % USt (2.090,00 €) = 13.090,00 € brutto. Die Differenz von 190,00 € ist genau die vergessene Umsatzsteuer auf den Gewinn (19 % von 1.000,00 €).
Der Lohngemeinkostenzuschlag eines Betriebs steigt von 120 % auf 135 %. Um wie viel Prozent und um wie viele Prozentpunkte ist er gestiegen?
Lösung
Um 15 Prozentpunkte (135 − 120). Relativ ist das ein Anstieg um 12,5 % (15 ÷ 120 × 100). Prozentpunkte beschreiben die absolute Differenz zweier Prozentsätze, Prozent die relative Veränderung.
Häufige Fragen
Warum ist der Lohngemeinkostenzuschlag oft höher als 100 %?
Weil auf jede produktive Stunde Fertigungslohn viele Kosten kommen, die sich keinem Auftrag direkt zuordnen lassen: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage, unproduktive Zeiten, Fahrzeuge, Werkzeug und Werkstatt. Zuschläge von über 100 % sind im Handwerk deshalb üblich.
Was ist der Unterschied zwischen Herstellkosten und Selbstkosten?
Herstellkosten sind Materialkosten plus Lohnkosten, also alles, was für die Ausführung des Auftrags anfällt. Selbstkosten sind die Herstellkosten plus Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten. Sind diese schon in den Material- und Lohnzuschlägen enthalten, sind Herstell- und Selbstkosten gleich.
Wird Wagnis und Gewinn auf den Nettopreis oder auf die Selbstkosten gerechnet?
In der Zuschlagskalkulation auf die Selbstkosten. Deshalb musst du in der Rückwärtskalkulation durch (1 + W+G-Satz) teilen und darfst den Prozentsatz nicht einfach vom Nettopreis abziehen.
Wo bekomme ich die Zuschlagssätze für meinen Betrieb her?
Aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB): Gemeinkosten der jeweiligen Kostenstelle geteilt durch die Bezugsgröße (Fertigungsmaterial, Fertigungslohn oder Herstellkosten) mal 100. Grundlage sind die Zahlen eines abgeschlossenen Zeitraums, meist des Vorjahres.
Was ist der Unterschied zwischen Rückwärts- und Differenzkalkulation?
Bei der Rückwärtskalkulation ist der Marktpreis vorgegeben und du rechnest aus, welche Kosten der Auftrag höchstens haben darf. Bei der Differenzkalkulation kennst du Marktpreis und Selbstkosten und ermittelst, wie viel für Wagnis und Gewinn übrig bleibt.